Premiumwings Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Vertretungsberechtigter Geschäftsführer: Moritz Schwenkow
Registergericht:
Amtsgericht Charlottenburg,
Berlin
Registernummer: Handelsregister B HRB 96956 B
Steuernummer: 27/425/07820
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (Touristische Leistungsträger)
für die Vermittlung von Flügen, Pauschalreisen und sonstigen
Reiseleistungen | Stand: 26.
November 2006
1.Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle
zwischen dem Reisebüro und dem Kunden geschlossenen
Verträge sowie für sämtliche Willenserklärungen und rechts-geschäftlichen
oder rechtsgeschäftsähnlichen Handlungen
des Kunden. Von diesen Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des
Kunden finden keine Anwendung.
2.Definitionen
2.1 „Reiseleistung“ im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind Flüge,
Pauschalreisen, Beherbergungen, Überlassung eines Mietwagens und ähnliche
Leistungen.
2.2 „Veranstalter“ sind alle Reiseveranstalter, Fluggesellschaften
und sonstigen Anbieter, die Reiseleistungen erbringen.
2.3 „Reisebüro“ ist das in Ziffer 3 genannte Unternehmen, mit dem der
Vermittlungsvertrag abgeschlossen wird bzw. abgeschlossen werden soll.
3. Vertragspartner
Mit dem Ausfüllen und Absenden des Buchungsformulars beauftragen Sie das
Unternehmen Premiumwings GmbH
Inhaber: Moritz Schwenkow | Dion Schiedhelm
Tauentzienstraße 16 | 10789
Berlin
Steuernummer: 27/425/07820
mit der Vermittlung eines Vertrages über eine Reiseleistung.
4. Vertragsgegenstand
4.1 Gegenstand des Vermittlungsvertrages ist die Vermittlung
eines Vertragsschlusses des Kunden mit dem jeweiligen
Veranstalter über die in der Buchung aufgeführte Reiseleistung
durch das Reisebüro.
4.2 Das Reisebüro erbringt Reiseleistungen nicht selbst.
Im Falle einer Buchung kommt ein Vertrag über die Reiseleistung direkt
zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Veranstalter zustande. Diesem
Vertrag liegen die jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des
Veranstalters zugrunde. Für einzelne Reiseleistungen können besondere
Regelungen und Einschränkungen gelten.
4.3 Die Abwicklung des Vertrages über die Reiseleistung erfolgt
ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Veranstalter. Mängel
der Reiseleistung sind gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen.
5. Vertragsschluss
5.1 Durch das Absenden des ausgefüllten Buchungsformulars entsteht noch
kein Vertrag. Dies ist eine reine Buchungsanfrage.
Erst bei einem Buchungsauftrag per Email oder einem mündlich
erteilten
Auftrag gibt der Kunde gegenüber dem Reisebüro ein Angebot
auf den Abschluss des Vermittlungsvertrages ab. Das Reisebüro nimmt das
Angebot durch die Bestätigung der Buchung an.
Die Bestätigung erfolgt fernmündlich, schriftlich oder per E-Mail.
Mit Zugang der Buchungsbestätigung beim Kunden ist der Vermittlungsvertrag
zustande gekommen. Mit der Buchungsbestätigung bestätigt das Reisebüro
lediglich die ordnungsgemäße Weiterleitung der Buchung an den jeweiligen
Veranstalter.
Die Bestätigung der Buchung bedeutet noch nicht, das bereits
ein Vertrag über die gebuchte Reiseleistung mit dem Veranstalter zustande
gekommen ist.
5.2 Als Annahmeerklärung gilt auch die Belastung der Kreditkarte des
Kunden oder (bei Lastschriftverfahren) seines Bankkontos
bzw. der Zugang einer Rechnung des Reisebüros oder des Ver-anstalters beim
Kunden. Die bloße Bestätigung des Eingangs
einer Buchung beim Reisebüro stellt noch keine Annahme-
erklärung dar.
5.3 Das Zustandekommen des Vertrages zwischen dem Kunden
und dem Veranstalter über die gebuchte Reiseleistung bestimmt
sich nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veran-stalters. Handelt
es sich bei der gebuchten Reiseleistung um eine Pauschalreise, kommt der
Reisevertrag regelmäßig erst mit
Zugang einer schriftlichen Reisebestätigung des Veranstalters zustande.
6. Fremdsprachige Angebote
Bucht der Kunde Reiseleistungen, bei denen die Leistungs-beschreibung ganz
oder teilweise in englischer Sprache dar-
gestellt ist, oder in denen auf in englischer Sprache abgefasste besondere
Bedingungen hingewiesen wird, erkennt er die
englische Sprache neben der deutschen als gleichrangige Ver-
tragssprache sowohl für den Vermittlungsvertrag als auch für den
mit dem Veranstalter abzuschließenden Vertrag an.
7. Reisepreis, Zahlung
7.1 Die angegebenen Ticketpreise für Linienflüge gelten in der
Regel nur bei Online-Buchung des Fluges und bei Bezahlung und Ausstellung
des Tickets innerhalb von 24 bis 72 Stunden (je nach Fluggesellschaft).
Maßgeblich sind stets die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft. Soll auf Wunsch des
Kunden von diesen Beschränkungen abgewichen werden, kann die Buchung des
gewünschten Fluges nur zum Regeltarif ausgeführt werden.
7.2 Der Preis für die gebuchte Reiseleistung ist jeweils im Voraus,
sofern nicht anders angegeben mit Zugang der Buchungsbestä-
tigung zur Zahlung fällig.
7.3 Handelt es sich bei der gebuchten Reiseleistung um eine
Pauschalreise, tritt die Fälligkeit nicht vor Übergabe eines
Sicherungsscheins des Veranstalters i. S. d. § 651 k BGB ein.
Die genauen, für die gebuchte Pauschalreise geltenden
Zahlungsbedingungen ergeben sich jeweils aus den Angaben
im Rahmen des Angebotes oder den Allgemeinen Geschäfts-bedingungen des
Veranstalters. In der Regel ist eine Zahlung per Banklastschrift,
Kreditkarte oder Überweisung möglich.
7.4 Das Reisebüro ist beauftragt und bevollmächtigt, für den
Veranstalter den geschuldeten Preis für die Reiseleistung einzuziehen und
hierzu Geldbeträge entgegenzunehmen oder
den geschuldeten Betrag je nach vom Kunden gewählter
Zahlungsart über die Kredit-karte des Kunden oder über sein Bankkonto im
Lastschriftverfahren einzuziehen.
8. Vermittlungsentgelt
Soweit ein Entgelt für die Vermittlungsleistung erhoben wird, ist
dieses im Preis der vermittelten Reiseleistung bereits enthalten.
Es werden keine gesonderten Gebühren berechnet.
9. Preis- und
Leistungsänderungen
Im Hinblick auf mögliche Änderungen des Preises für die
gebuchte Reiseleistung und auf Änderungen der gebuchten
Leistung wird auf die Allgemeinen Geschäftbedingungen
des Veranstalters verwiesen. Handelt es sich bei der gebuchten
Reiseleistung um einen Linien-flug, gelten zusätzlich die je-
weiligen Beförderungs- und Tarifbestim-mungen der Ticketaus-stellenden
Fluggesellschaft („Luftfrachtführer“), welche auf
Wunsch in deren Büros eingesehen werden können, sowie ergänzend hierzu die
international gültigen Bestimmungen des Abkommens zur Vereinheitlichung
von Regeln über die Beför-
derung im internationalen Luftverkehr (Warschauer Abkommen).
10. Buchungsbestätigung,
Reiseunterlagen
10.1 Der Kunde ist verpflichtet, eine ihm zugegangenen
Buchungsbestätigung und ihm übersandte Tickets oder sonstige
Reiseunter-lagen unverzüglich auf ihre Richtigkeit, insbesondere
auf die Übereinstimmung der ausgewiesenen Reisedaten mit der getätigten
Buchung hin zu überprüfen.
Stellt der Kunde Abweichungen oder sonstige Unrichtigkeiten fest, hat er
den Absender (Veranstalter bzw. Reisebüro) hierauf unverzüglich
hinzuweisen.
10.2 Flugtickets werden dem Kunden in der Regel nach erfolgter Zahlung
bzw. unmittelbar per Post übersandt. In Ausnahmefällen werden Tickets bei
der Fluggesellschaft oder einem Beauftragten, ggf. gegen Gebühr, zur
Abholung durch den Kunden hinterlegt
oder wahlweise kostenpflichtig per Kurierdienst übersandt. Elektronische
Tickets werden an den entsprechenden Automaten
im Flughafengebäude ausgegeben.
10.3 Handelt es sich bei der gebuchten Reiseleistung um eine
Pauschalreise, werden die Reiseunterlagen entweder per Post übersandt oder
am Flughafenschalter, ggf. gegen eine separate Gebühr, zur Abholung durch
den Kunden hinterlegt. Die Übermittlungsart wird dem Kunden gesondert
mitgeteilt.
10.4 Die Gefahr des Verlustes von Tickets oder sonstigen Reiseunterlagen
geht im Falle des Versands auf den Kunden über,
sobald das Reisebüro die Unterlagen dem beauftragten Trans-portunternehmen
bergeben hat.
10.5 Im Falle der Buchung eines Hotelaufenthaltes oder eines
Mietwagens kann der Kunde die vermittelte Reiseleistung jeweils gegen
Vorlage der in der Buchungsbestätigung oder in einer gesonderten
Reservierungsbestätigung mitgeteilten Reservie-rungsnummer in Anspruch
nehmen. Weitere Unterlagen werden
ihm nicht übersandt.
11. Stornierungen, Umbuchungen
11.1 Bei Stornierung der vermittelten Reiseleistung gelten grundsätzlich
die Rücktrittsbedingungen des jeweiligen Veranstalters.
Nach diesen Bedingungen richten sich auch die anfallenden
Stornogebühren.
Im Falle der Stornierung eines Linienflugs kann das Reisebüro zusätzlich
zu etwaigen Stornogebühren der Fluggesellschaft
eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 40,- EUR pro Ticket
erheben. Zur Vermeidung erheblicher finanzieller Verluste wird
der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung empfohlen.
11.2 Rückerstattungen erfolgen bei Linienflugbuchungen erst
nach Eingang der Original-Tickets beim Reisebüro sowie erfolgter
Gutschrift durch den Veranstalter. Bedingt durch die verschie-
denen Abrechnungszyklen im Linienflugverkehr (IATA/BSP)
können Rückerstattungen bei stornierten Linienflügen ein bis
zwei Monate, im Einzelfall bis zu vier Monate dauern.
11.3 Die Umbuchung einer Reiseleistung ist nur durch Stor-
nierung der gebuchten und gleichzeitiger Buchung einer anderen
Reise-leistung möglich, es sei denn, der zwischen dem Kunden
und dem Veranstalter geschlossenen Vertrag enthält hierfür be-
sondere Bestimmungen. Im Falle der Umbuchung eines Linien-
fluges kann das Reisebüro zusätzlich zu den gegebenenfalls von
der Flug-gesellschaft erhobenen Gebühren eine Aufwandsent-schädigung in
Höhe von 40,- EUR pro Ticket erheben.
12. Einreisebestimmungen und
sonstige Informationen
12.1 Angaben und Auskünfte des Reisebüros zu den in den
Reiseländern geltenden Einreisebestimmungen, insbesondere
zu den Pass- und Visumerfordernissen, setzen voraus, dass
der Kunde deutscher Staatsbürger ist. Dies gilt nicht, wenn der
Kunde auf seine fremde Staatsbürgerschaft ausdrücklich hingewiesen hat,
oder diese für das Reisebüro offensichtlich ist.
12.2 Der Kunde ist verpflichtet, sich rechtzeitig vor Buchung
und Antritt einer Auslandsreise alle für die Einreise in das Ziel-
land und gegebenenfalls auch für die Durchreise durch einen Drittstaat
erforderlichen Unterlagen zu besorgen, sowie die Einhaltung der jeweiligen
Zoll- und Devisenbestimmungen sowie
der gesundheitspolizeilichen Formalitäten sicherzustellen und
gegebenenfalls Gesundheitsvorsorgeempfehlungen zu beachten.
13. Haftung
Das Reisebüro haftet für Schäden des Kunden, die vorsätzlich
oder grob fahrlässig verursacht wurden, die auf einer schuldhaften
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen, die Folge
einer Verletzung der Gesundheit, des Körpers oder des Lebens
sind, oder für die eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen
ist, nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Im Übrigen ist die Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund –
ausgeschlossen.
14. Aufrechnungsverbot
Der Kunde ist nicht zur Aufrechnung berechtigt, es sei denn,
die Gegenforderungen sind rechtskräftig festgestellt oder werden vom
Reisebüro nicht bestritten.
15. Datenschutz
Das Reisebüro erhebt bestimmte personenbezogene Daten
des Kunden und gegebenenfalls auch anderer Reisenden.
Diese Daten werden für die Abwicklung des Vermittlungsver-
trages und für die Anbahnung und Abwicklung des abzu-schließenden
Vertrages über die vom Kunden gebuchte Reise-leistung benötigt und
ausschließlich zu diesen Zwecken
verarbeitet und genutzt. Eine Weitergabe der erhobenen Daten erfolgt
ausschließlich an den jeweiligen Veranstalter der
gebuchten Reiseleistung.
16. Schlussbestimmungen
16.1 Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik
Deutschland Anwendung.
16.2 Ist der Kunde ein Kaufmann, juristische Person des
öffentlichen Rechts oder ein öffentlichrechtliches Sonder-
vermögen, ist aus-schließlicher Gerichtsstand für alle sich
aus dem Vermittlungsvertrag ergebenden oder damit im Zusammenhang
stehenden Streitigkeiten der in Ziffer 3
genannte Sitz des Reisebüros.